Wenn du darüber nachdenkst, wie man ein Auto ohne Steuern in die Türkei bringt, dann werden dich die folgenden Fragen und Antworten interessieren.
Eine der am meisten gestellten Fragen im Zusammenhang mit individuellen Zollverfahren ist die kostenlose Einfuhr von Fahrzeugen. Können Sie Ihr im Ausland gekauftes Fahrzeug (Autoanhänger, Motorrad, Auto, Privatflugzeug, Yacht, Boot) sicher in die Türkei bringen?
Wie kann man das Recht erlangen, ein Fahrzeug in die Türkei zu bringen?
Um das Recht zu haben, ein Fahrzeug in die Türkei zu bringen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, kann das Fahrzeug in die Türkei gebracht werden.
Wer kann Fahrzeuge in die Türkei bringen?
Personen, die mindestens 24 Monate im Ausland gelebt haben und ihren Wohnsitz in die Türkei verlegt haben,
Öffentliche Bedienstete, die ins Ausland versetzt wurden und von ihren Aufgaben zurückgekehrt sind,
Personen, die ihren Wohnsitz von einem ausländischen Land in die Türkei verlegt haben, indem sie die türkische Staatsbürgerschaft angenommen haben, können Fahrzeuge in die Türkei bringen.
Für die Fahrzeuge, die diese Personen mitbringen, werden keine Zollgebühren erhoben. Es werden nur Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer erhoben. Diese Steuern werden bei der Einfuhr des Fahrzeugs in die Türkei gezahlt.
Auch die Erben von Personen, die im Ausland leben und in der Türkei ansässig sind, haben das Recht, das Fahrzeug des Verstorbenen mitzubringen. Für die Fahrzeuge der Erben werden keine Zollgebühren, Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer erhoben.
Personen, die ihren Wohnsitz in die Türkei verlegt haben und die türkische Staatsbürgerschaft angenommen haben, können keine Fahrzeuge mit doppelter Staatsbürgerschaft mitbringen.
Im Rahmen der individuellen Zollverfahren gibt es eine weitere Bedingung für die einzuführenden Fahrzeuge:
Das Fahrzeug darf zum Zeitpunkt der Registrierung auf den Namen der Personen im Ausland, einschließlich des Modelljahres, nicht älter als 3 Jahre sein.
Diese Fahrzeuge müssen außerdem mindestens 6 Monate im Ausland im Namen der Person registriert sein, die sie mitbringen wird.
Personen können innerhalb von 12 Monaten nach der Einfuhr des Fahrzeugs keine Verfügung darüber treffen. Daher kann das importierte Fahrzeug nicht innerhalb von 12 Monaten verkauft oder an jemand anderen übertragen werden.
Welche Fahrzeuge können zoll- oder einfuhrsteuerfrei nach Türkei eingeführt werden?
Folgende Fahrzeuge können zoll- oder einfuhrsteuerfrei nach Türkei eingeführt werden:
Motorisierte Privatfahrzeuge: Autos mit Anhängern und Wohnwagen, Motorräder, Privatflugzeuge und andere Freizeit- und Sportfahrzeuge.
Nicht motorisierte Privatfahrzeuge: Alle Arten von Fahrrädern, Ruderboote und Kajaks.
Können auch gewerbliche Fahrzeuge zoll- oder einfuhrsteuerfrei nach Türkei eingeführt werden?
Nein. Die Einfuhr von motorisierten gewerblichen Fahrzeugen und anderen gewerblichen Transportmitteln nach Türkei ist nicht im Rahmen dieser Befreiung möglich.
Muss bei der zollfreien Fahrzeugeinfuhr eine Steuer gezahlt werden?
Bei der zollfreien Fahrzeugeinfuhr gelten folgende Steuerbefreiungen:
Es gilt nur eine Zollbefreiung bei der zollfreien Fahrzeugeinfuhr. Die Zollverwaltungen erheben je nach Hubraum des Fahrzeugs unterschiedliche Sätze an Verbrauchssteuer (ÖTV) und Mehrwertsteuer (MwSt.).
Bei der Einfuhr von Fahrzeugen, die durch Erbschaft erworben wurden, werden weder Zoll noch Verbrauchssteuer und Mehrwertsteuer erhoben.
Was bedeutet Wohnsitz und Wohnsitzverlegung?
Der Wohnsitz bezieht sich auf den Ort, an dem eine Person aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Jahr vor dem letzten Einreisedatum in die Türkei gelebt hat, mit Ausnahme von Personen, die mindestens fünf Jahre außerhalb der Türkei gelebt haben, ausgenommen natürliche Personen.
Die Wohnsitzverlegung bezieht sich auf die endgültige Übersiedlung einer Person in die Türkei, nachdem sie ihre Bindungen zu einem ausländischen Wohnsitz und Arbeitsplatz gekappt hat.
Wer darf keine Fahrzeuge zollfrei in die Türkei einführen?
Türkische Staatsbürger, die mindestens vierundzwanzig Monate außerhalb des Zollgebiets der Türkei gelebt haben und dann ihren Wohnsitz endgültig in das Zollgebiet der Türkei verlegt haben, sowie natürliche Personen, die durch den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft ihren Wohnsitz von einem ausländischen Land in das Zollgebiet der Türkei verlegt haben, dürfen keine Fahrzeuge einführen.
Wer kann zollfrei ein Fahrzeug importieren?
Folgende Personen können zollfrei ein Fahrzeug importieren:
Türkische Staatsbürger, die mindestens 24 Monate außerhalb des Zollgebiets der Türkei gelebt haben und dann ihren Wohnsitz endgültig in das Zollgebiet der Türkei verlegt haben. Diese Personen dürfen in einem Kalenderjahr insgesamt nicht länger als sechs Monate in der Türkei gewesen sein.
Öffentliche Bedienstete, die dauerhaft in nationale oder internationale Positionen berufen wurden und nach Beendigung ihrer Tätigkeit in diese Positionen zurückkehren.
Personen, die ihren Wohnsitz durch die Einbürgerung in die Türkische Staatsbürgerschaft von einem ausländischen Land in das Zollgebiet der Türkei verlegt haben.
Die Erben von Personen, die im Ausland ansässig waren und verstorben sind.
Die Fahrzeuge müssen mindestens drei Jahre alt sein, einschließlich des Modelljahres, in dem sie auf den Namen der Personen registriert wurden.
Können Ehepartner jeweils ein Fahrzeug importieren?
Nein, bei zollfreiem Fahrzeugimport gilt die "Familieneinheit", bestehend aus Ehepaaren und Kindern unter 18 Jahren. Das Recht auf Steuerbefreiung wird der Familieneinheit gewährt.
Gibt es eine Frist für den Verkauf oder die Übertragung eines Fahrzeugs, das zollfrei importiert wurde?
Fahrzeuge, die auf diese Weise importiert wurden, dürfen erst nach Ablauf eines Jahres gegen Bezahlung oder kostenlos verliehen, als Sicherheit hinterlegt, vermietet, übertragen oder verkauft werden. Wenn ein Fahrzeug vor Ablauf des 1-jährigen Zeitraums verliehen, als Sicherheit hinterlegt, vermietet, übertragen oder verkauft wird, werden die Zollgebühren für motorisierte oder nicht motorisierte Fahrzeuge erhoben.
Wo können Anträge gestellt werden?
Anträge können bei folgenden Zollbehörden gestellt werden:
Ankara Gar Zollamt (0312-397 75 47)
Istanbul Yeşilköy Zollamt (0212-465 80 16)
Izmir Yolcu Salonu Zollamt (0232-463 12 96)
Gebze Zollamt (0262-754 24 01)
Gibt es eine festgelegte Frist für die Bewerbung?
Es gibt bestimmte Fristen für Bewerbungen:
Türkische Staatsbürger, die im Ausland 24 Monate gelebt haben, müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten Einreisedatum nach dem auf dem Wohnsitzwechselzertifikat angegebenen Datum einen Antrag stellen.
Beamte müssen innerhalb von sechs Monaten nach ihrem ersten Einreisedatum in die Türkei nach Abschluss ihrer Amtszeit einen Antrag stellen. Wenn jedoch ein Beamter vor der Ernennungsentscheidung endgültig in die Türkei zurückkehrt, wird die Frist ab dem letzten Einreisedatum in die Türkei berechnet.
Personen, die die türkische Staatsbürgerschaft erhalten haben, müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum, an dem ihr Personalausweis ausgestellt wurde, einen Antrag stellen.
Erben, die von der Befreiung bei der Einfuhr durch Vererbung profitieren werden, müssen innerhalb von 24 Monaten nach dem Datum des Erbscheins einen Antrag stellen.
Welche Dokumente werden während der Antragstellung vom Zollamt angefordert?
Bei der Antragstellung beim Zollamt müssen die folgenden Dokumente zusammen mit den unten aufgeführten Dokumenten von den Personen selbst, ihrem Ehepartner oder Personen, die gemäß dem Zollgesetz befugt sind, beim zuständigen Zollamt eingereicht werden.
Für türkische Staatsbürger, die nach mindestens 24 Monaten im Ausland ihren Wohnsitz endgültig in die Türkei verlegt haben:
Übergabebescheinigung des Fahrzeugs,
Auszug aus dem Personenstandsregister,
Wohnsitzwechselzertifikat für motorisierte oder nicht motorisierte Fahrzeuge, das von unserer Botschaft im Land, in dem der Wohnsitz verlegt wurde, ausgestellt wurde,
Original des Eigentums- oder Verkehrsnachweises für motorisierte Fahrzeuge auf den Namen der Eigentümer; falls das Original von den Behörden des Landes, in dem sich das Fahrzeug befindet, beschlagnahmt wurde, wird eine beglaubigte Kopie des Dokuments von unseren Botschaften vorgelegt.
Für öffentliche Bedienstete, die dauerhaft an nationale oder internationale Stellen im Ausland entsandt und nach Beendigung ihrer Tätigkeit zurückgekehrt sind:
Übergabebescheinigung des Fahrzeugs,
Auszug aus dem Personenstandsregister,
Original des Eigentums- oder Verkehrsnachweises für motorisierte Fahrzeuge auf den Namen der Eigentümer; falls das Original von den Behörden des Landes, in dem sich das Fahrzeug befindet, beschlagnahmt wurde, wird eine beglaubigte Kopie des Dokuments von unseren Botschaften vorgelegt,
Ernennungsbeschluss oder ein von der öffentlichen Stelle, der der Beamte angehört, ausgestelltes Dokument, das das Ende seiner Tätigkeit nachweist.
Für Personen, die durch Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft ihren Wohnsitz von einem ausländischen Land endgültig in die Türkei verlegt haben:
Übergabebescheinigung des Fahrzeugs,
Auszug aus dem Personenstandsregister,
Wohnsitzwechselzertifikat für motorisierte oder nicht motorisierte Fahrzeuge, das von unserer Botschaft im Land, in dem der Wohnsitz verlegt wurde, ausgestellt wurde,
Original des Eigentums- oder Verkehrsnachweises für motorisierte Fahrzeuge auf den Namen der Eigentümer; falls das Original von den Behörden des Landes, in dem sich das Fahrzeug befindet, beschlagnahmt wurde, wird eine beglaubigte Kopie des Dokuments von unseren Botschaften vorgelegt,
Dokument, das den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft nachweist.
Für in einem anderen Land ansässige Personen im Falle ihres Todes, für die in der Türkei ansässigen natürlichen Personen-Erben:
Übergabebescheinigung des Fahrzeugs,
Erbschein,
Original des Eigentums- oder Verkehrsnachweises für motorisierte Fahrzeuge auf den Namen der Eigentümer; falls das Original von den Behörden des Landes, in dem sich das Fahrzeug befindet, beschlagnahmt wurde, wird eine beglaubigte Kopie des Dokuments von unseren Botschaften vorgelegt,
Auszug aus dem Personenstandsregister,
Für weitere Erben in der Türkei notariell beglaubigter "Verzichtsvertrag".
Bei einer eventuellen Erneuerung der Verkehrs- und Eigentumsdokumente wird das Datum in den vorherigen Verkehrs- und Eigentumsdokumenten berücksichtigt, vorausgesetzt, dass nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug zuvor auf denselben Namen oder dieselben Personen registriert war.
Welche Steuern werden für Fahrzeuge erhoben, die durch zollfreie Einfuhr kommen?
1- Je nach Hubraum des Fahrzeugs wird eine spezielle Verbrauchssteuer (ÖTV) erhoben.
Der Gesamtbetrag der Mehrwertsteuer (MwSt) in Höhe von 18% des CIF-Werts des Fahrzeugs (einschließlich Fracht- und Versicherungskosten, d.h. des Zollwerts des Fahrzeugs) und der ÖTV wird bei der Einfuhr des Fahrzeugs in den freien Verkehr von den Zollbehörden erhoben.
2- Nach Abschreibung des Fahrzeugs und der Festlegung des steuerpflichtigen Werts basierend auf dem FOB-Wert des Fahrzeugs im Modelljahr werden die folgenden Sätze angewendet:
Alter des Fahrzeugs (Einheitsabschreibungsrate (%)) Abschreibungsbetrag (Einheit) Steuerpflichtiger Wert (Einheit)
1- 20 100x%20=20 100-20=80
2- 10 100x%10=10 80-10=70
3- 10 100x%10=10 70-10=60
4- 10 100x%10=10 60-10=50
5- 10 100x%10=10 50-10=40
6- 10 100x%10=10 40-10=30
7- – – 100x%20=20
8- – – 100x%20=20
9- – – 100x%20=20
DDP Rechtsinformationsdienst
Yabancı Ülkeden Araba Getirirken Ne Kadar Vergi Ödenir?
AntwortenLöschenYabancı ülkeden araç getirmek isteyenlerin en çok merak ettiği konulardan biri vergi meselesidir. Türkiye'de araç vergilerinin yüksek olması sebebiyle, getirilen araçların hangi vergilere tabi olacağı merak konusudur. Yurtdışında yaşamayan ve yeni bir araç alıp Türkiye'ye getirmek isteyen kişiler; ÖTV, KDV ve Gümrük Vergisi olmak üzere üç farklı vergi türü öderler. Bir yılda en az 185 gün yurtdışında kalan ve o ülkede oturma izni olan kişiler ise gümrük vergisi ödemeden araç getirebilirler. Sadece KDV ve ÖTV ödemeleri gereklidir.